Liebe Patientinnen und Patienten,

seit 01. Januar 2024 wurde bundesweit das elektronische Rezept (E-Rezept) eingeführt. Das E-Rezept können Sie wie gewohnt in der Praxis bestellen. Wichtig ist jedoch, dass Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einmal pro Quartal vor der Bestellung in der Praxis einlesen lassen. Das Rezept wird dann sicher in der Telematik Infrastruktur (TI) hinterlegt, wenn es ärztlich elektronisch signiert und übermittelt wurde. Bedenken Sie bitte  deshalb, Rezepte  bereits am Vortag zu bestellen. Am Folgetag ist das Rezept dann mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke Ihrer Wahl abrufbereit.